Mustervertrag Erbbaurecht: Was steckt dahinter?

Wie können Erbbaurechtsverträge dazu beitragen, bezahlbares Wohnen im Geschosswohnungsbau zu ermöglichen? Dafür hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Juli 2026 den „Mustervertrag Erbbaurecht“ veröffentlicht. In unserer neuen Serie stellen wir zentrale Inhalte vor und erläutern, was sie für Erbbaurechtsgeber und die Verwaltung ihrer Verträge bedeuten.

Zum Auftakt: Für wen ist der Mustervertrag gedacht – und was soll er erreichen?

Bezahlbaren Wohnraum ermöglichen
Der Mustervertrag ist auf Neubauprojekte im Geschosswohnungsbau zugeschnitten. Er soll helfen, wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Ziele zu sichern und zugleich attraktive Bedingungen für Investitionen zu schaffen. Dafür müssen die Verträge für beide Seiten wirtschaftlich tragfähig sein.

Orientierung für die Vertragsgestaltung geben
Insbesondere Kommunen, Stiftungen und andere gemeinwohlorientierte Grundstückseigentümer erhalten konkrete Formulierungsvorschläge, Varianten und ausführliche Erläuterungen. Das erleichtert auch Akteuren mit wenig Erfahrung den Einstieg.

Die wesentlichen Themen zusammenführen
Vom Erbbauzins über soziale und ökologische Bindungen bis zu Verkauf, Heimfall und Vertragsende: Der Mustervertrag bietet verschiedene Bausteine, die für das jeweilige Vorhaben ausgewählt und angepasst werden müssen.

In Teil 2 unserer Serie geht es um den Erbbauzins – zwischen Rendite und Gemeinwohl.

Mit oder ohne Mustervertrag: Die Verwaltung von Erbbaurechten ist eine komplexe Aufgabe. Wenn Sie sich dabei Unterstützung wünschen, sprechen Sie uns gern an: https://www.domiterra.de/kontakt/

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