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Teil 2: Der Erbbauzins – zwischen Rendite und Gemeinwohl

Wie hoch sollte der Erbbauzins sein? Im zweiten Teil unserer Serie zum „Mustervertrag Erbbaurecht“, veröffentlicht vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), geht es darum, wie sich wirtschaftliche Interessen und bezahlbare Mieten miteinander verbinden lassen.

Der Mustervertrag erläutert verschiedene Ansätze für die Ermittlung und Anpassung des Erbbauzinses:

Marktgerecht ermitteln
In der Praxis wird der Erbbauzins meist auf Basis des Bodenwerts berechnet. Für den anfänglichen Zinssatz zeigen die Erläuterungen verschiedene Verfahren. Ist eine spätere Anpassung des Erbbauzinses an den Verbraucherpreisindex vorgesehen, kann sich der anfängliche Erbbauzinssatz beispielsweise an langfristigen Baufinanzierungszinsen orientieren.

Miet- und Belegungsbindungen
Miet- und Belegungsbindungen können die Ertragsmöglichkeiten einschränken. Der Mustervertrag empfiehlt, zunächst geeignete Fördermöglichkeiten zu nutzen. Reichen diese nicht aus, kann eine Reduktion des Erbbauzinses in Betracht kommen.

Die langfristige Entwicklung regeln
Zur Wertsicherung sieht der Mustervertrag eine automatische Anpassung an den Verbraucherpreisindex vor. Als Alternative nennt er den Teilindex der Nettokaltmieten. Vorgeschlagen wird ein Turnus von drei Jahren; längere Zeiträume sind möglich.

Entscheidend ist das Zusammenspiel: Anfänglicher Erbbauzins, soziale Bindungen und spätere Anpassungen müssen zusammenpassen, damit das Erbbaurecht für beide Seiten langfristig tragfähig bleibt.

Sie möchten die Verwaltung Ihrer Erbbaurechte in erfahrene Hände geben? Wir unterstützen Sie – von der Erbbauzinsberechnung bis zum Fristenmanagement. Sprechen Sie uns gern an:
https://www.domiterra.de/kontakt/

Zum Mustervertrag Erbbaurecht

Mustervertrag Erbbaurecht: Was steckt dahinter?

Wie können Erbbaurechtsverträge dazu beitragen, bezahlbares Wohnen im Geschosswohnungsbau zu ermöglichen? Dafür hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Juli 2026 den „Mustervertrag Erbbaurecht“ veröffentlicht. In unserer neuen Serie stellen wir zentrale Inhalte vor und erläutern, was sie für Erbbaurechtsgeber und die Verwaltung ihrer Verträge bedeuten.

Zum Auftakt: Für wen ist der Mustervertrag gedacht – und was soll er erreichen?

Bezahlbaren Wohnraum ermöglichen
Der Mustervertrag ist auf Neubauprojekte im Geschosswohnungsbau zugeschnitten. Er soll helfen, wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Ziele zu sichern und zugleich attraktive Bedingungen für Investitionen zu schaffen. Dafür müssen die Verträge für beide Seiten wirtschaftlich tragfähig sein.

Orientierung für die Vertragsgestaltung geben
Insbesondere Kommunen, Stiftungen und andere gemeinwohlorientierte Grundstückseigentümer erhalten konkrete Formulierungsvorschläge, Varianten und ausführliche Erläuterungen. Das erleichtert auch Akteuren mit wenig Erfahrung den Einstieg.

Die wesentlichen Themen zusammenführen
Vom Erbbauzins über soziale und ökologische Bindungen bis zu Verkauf, Heimfall und Vertragsende: Der Mustervertrag bietet verschiedene Bausteine, die für das jeweilige Vorhaben ausgewählt und angepasst werden müssen.

In Teil 2 unserer Serie geht es um den Erbbauzins – zwischen Rendite und Gemeinwohl.

Mit oder ohne Mustervertrag: Die Verwaltung von Erbbaurechten ist eine komplexe Aufgabe. Wenn Sie sich dabei Unterstützung wünschen, sprechen Sie uns gern an: https://www.domiterra.de/kontakt/

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